Blick vom Radersberg auf den Ortsteil Brück 
Blick auf den Ortsteil Dreis vom östlichen Ortsrand
Blick auf den Stausee im Ortsteil Dreis
Blick auf den Radersberg

Niederschrift Ortsgemeinderatssitzung vom 23.04.2026

Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Dreis-Brück am 23.04.2026


Öffentliche Sitzung:

TOP 1) Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Plangebietes für den

Bebauungsplan „Südlich der Höhenstraße“ in der Ortslage Dreis sowie Einleitung der 1.

Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für

den Bebauungsplan „Südlich der Höhenstraße“ in der Ortslage Dreis gefasst. Der

Aufstellungsbeschluss erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. In der Sitzung vom

17.08.2023 wurde Kenntnis über das Normenkontrollurteil des Bundesverwaltungsgerichtes hinsichtlich

der beschleunigten Verfahrensart nach § 13b BauGB erlangt, sodass beschlossen wurde, das

Bebauungsplanverfahren im Regelverfahren fortzuführen.

Im Verlauf der Zeit wurde das Planungsbüro für die Erstellung des Bebauungsplanes gewechselt. Das

Planungsbüro WeSt hat zwischenzeitlich bereits Untersuchungen der Fläche, insbesondere im Hinblick

auf die grünlandkartierte Fläche, durchgeführt. Weiterhin wurden verschiedene Planvarianten zur

Erschließung des Gebietes erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll nunmehr entschieden werden, welche

Planvariante für das Baugebiet herangezogen werden soll.

Herr Weber vom Planungsbüro WeSt stellte die einzelnen Varianten in der Sitzung vor. Basierend auf

dieser Entscheidung soll sodann der Bebauungsplanvorentwurf erstellt werden und die 1. Offenlage

gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.Beschlussvorschlag:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt die Planvariante 2 für das Baugebiet „Südlich der

Höhenstraße“. Basierend auf dieser Planvariante wird der Bebauungsplanvorentwurf durch das

Planungsbüro WeSt erarbeitet.

Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt ferner, auf Grundlage dieses Vorentwurfs die frühzeitige

Beteiligung der Träger öffentliche Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4

Abs. 1 BauGB durchzuführen und das entsprechende Verfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 2) Klarstellungssatzung „Am Weiher“; hier: Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss in der Ortsgemeinderatssitzung am 17.08.2023 für den Bereich „Am

Weiher“ eine Festlegungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

Ziel zum Erlass dieser Satzung ist es, die bebauten Grundstücke, welche derzeit dem Außenbereich

angehören, zukünftig dem Innenbereich zuzuordnen. Daher wurde durch das Planungsbüro WeSt

gemeinsam mit der Verwaltung ein Satzungsvorschlag der reinen „Klarstellungssatzung“ gemäß § 34

Abs. 4 Nr. 1 BauGB erarbeitet. Der Regelungsinhalt einer Klarstellungssatzung liegt darin, dass sie die

Grenze für den Innen- und Außenbereich verbindlich festlegt. Darüber hinaus werden keine weiteren

Bauflächen hinzugezogen, weshalb auch keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Beim

Erlass einer reinen Klarstellungssatzung, die nicht mit Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder 3

BauGB verbunden ist und keine städtebaurechtlichen Verfahrensregeln vorsieht, gilt lediglich die

Bekanntmachungsvorschrift nach § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB, nämlich § 10 Abs. 3 BauGB. Die

Klarstellungssatzung ist damit von den verfahrensmäßigen Anforderungen des BauGB, wie der

Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behördenbeteiligung und der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher

Belange, freigestellt. Demnach könnte für das Gebiet gemäß dem Entwurf direkt der Satzungsbeschluss

gefasst werden.

Herr Weber vom Planungsbüro WeSt stellte die Satzung in der Sitzung vor.

Beschluss:

Die Klarstellungssatzung „Am Weiher“ wird in der vorliegenden Entwurfsfassung gemäß §§ 34, 10

BauGB i.V.m. § 24 GemO als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 3) Bebauungsplan „Auf der Dell“

a. Aufstellungsbeschluss mit Festlegung Plangebiet sowie Einleitung der 1. Offenlage

gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

b. Auftragsvergabe Planungsbüro

Im Ortsteil Brück besteht weiterhin Bedarf zur Schaffung von Baugrundstücken zur wohnbaulichen

Entwicklung. Daher wurden zunächst die Gebiete „Dingspesch“ und „Sandgarten“ als

Erweiterungsflächen in Betracht gezogen. Aufgrund verschiedener vorangegangener Planungen undGutachten wurde von diesen beiden Planvarianten Abstand genommen. Nunmehr ist beabsichtigt, ein

Neubaugebiet im Bereich „Auf der Dell“ zu schaffen.

Darüber hinaus wurden bereits erste Planvarianten erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll nunmehr

entschieden werden, welche Planvariante für das Baugebiet herangezogen werden soll, um dann den

Bebauungsplanvorentwurf zu erstellen und die die 1. Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

durchzuführen.

Das Planungsbüro WeSt hat zur Erstellung des Bebauungsplanverfahrens ein Angebot abgegeben. Die

Kosten beziffern sich auf 13.416,01 Euro.

Beschluss:

a. Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der

Dell“. Für die Erstellung des Bebauungsplanvorentwurfes wird Planvariante 1 festgelegt.

Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt ferner, auf Grundlage dieses Vorentwurfs die

frühzeitige Beteiligung der Träger öffentliche Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1

BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und das entsprechende Verfahren einzuleiten.

b. Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt den Planungsauftrag zur Erstellung des

Bebauungsplanes an das Planungsbüro WeSt mit einer Angebotssumme in Höhe von

13.416,01 Euro zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 4) Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Dreis-

Brück

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Daun befindet sich derzeit im 12. Änderungsverfahren des

Flächennutzungsplanes. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wurden bereits Flächen aus der

Ortsgemeinde Dreis-Brück erfasst, denen eine neue Nutzungsart zugewiesen werden soll. Da

demnächst die weitere Verfahrensstufe der Änderung des Flächennutzungsplanes seitens der

Verbandsgemeinde eingeleitet wird, können demnach noch Änderungen eingebracht werden. In Dreis-

Brück betrifft dies folgende Bereiche:

Ortslage Dreis - Rechgarten:

Im Bereich „Rechgarten“ in der Ortslage Dreis war die Ausweisung einer kleinen neuen Wohnbaufläche

zur Abrundung des geplanten Bebauungsplangebietes beabsichtigt. Die ergänzte Fläche ist jedoch von

der Grünlandkartierung betroffen, sodass entsprechende höhere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

sind. Darüber hinaus wird für diesen Bereich ebenfalls das Ziel der Einbeziehung in das Beitragsrecht

der vorhandenen bebauten Grundstücke beabsichtigt. Die Ausweisung der Wohnbaufläche ist daher

dazu nicht erforderlich, sodass diese Flächenänderung zurückgeführt werden soll.

Ortslage Brück - Sandgarten:

In der Ortsgemeinderatssitzung am 19.11.2024 wurde beschlossen, Abstand von der Fläche

„Dingspesch“ zu nehmen und anstelle dessen den Bereich „Sandgarten“ zur Schaffung von weiteren

wohnbaulichen Flächen zu berücksichtigen. Diese Fläche wurde in das Verfahren der 12. Änderung desFlächennutzungsplanes aufgenommen. Zeitgleich wurde durch das Planungsbüro WeSt ein erster

Planentwurf erstellt, welcher gemeinsam mit den Fachabteilungen der Verwaltung, dem Planungsbüro

und Ortsbürgermeisterin Löhr-Hoffmann besprochen wurde. Es wurde festgehalten, dass auch hier die

Entwässerung wieder eine der größten Herausforderungen darstellt. Insbesondere auch die

Notwendigkeit zur Errichtung einer Pumpstation. Darüber hinaus würde das Neubaugebiet über die

Straße „Im Höfchen“ angebunden werden, wodurch diese Straße komplett hergestellt werden müsste,

was wiederum eine Ersterschließung bedeuten würde. Als weiterer kritischer Punkt wurde die Nähe zum

Überflutungsbereich des „Brücker Bach“ thematisiert. Auch die Grundstücksverfügbarkeit wäre für den

Bereich nicht vollumfänglich vorhanden gewesen. Aufgrund dessen soll Abstand von dieser Fläche

genommen werden, was wiederum auch die Änderung des Flächennutzungsplans betrifft. Daher soll

die geplante Änderung in Wohnbaufläche im Verfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

herausgenommen und die bereits dargestellte Nutzung beibehalten werden.

Ortslage Brück – Auf der Dell:

Im Ortsteil Brück besteht weiterhin der Bedarf zur Schaffung von wohnbaulichen Flächen. Da die Fläche

„Sandgarten“ nunmehr nicht mehr weiterverfolgt wird, wurde bereits im Rahmen einer Eilentscheidung

im vergangenen Jahr festgehalten, ein Neubaugebiet im Bereich „Auf der Dell“ zu schaffen. Dazu sollte

das Grundstück Brück, Flur 22, Flurstück 18/1 in Gänze als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Das

Grundstück verfügt über eine Gesamtfläche von 14.474 m². Eine Ausweisung der Gesamtfläche wird

als zu hoch erachtet. Eine Entwicklung und Schaffung von Baugrundstücken in einer Anzahl von max.

6 – 8 Grundstücken wird als angemessen gehalten. Aufgrund der ersten vorliegenden Planskizze soll

daher der Bereich in der beigefügten Karte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Weitere Änderungsflächen:

Die nachfolgenden Flächen werden weiterhin im Rahmen der 12. Änderung des

Flächennutzungsplanes berücksichtigt:

• Ausweisung der Wohnbaufläche für das Neubaugebiet „Südlich der Höhenstraße“ in Dreis

• Anpassung der Fläche als Mischbaufläche gemäß der inzwischen rechtsverbindlichen

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße“ in Dreis

Beschluss:

a) b) Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung Daun mit den

notwendigen Schritten zur Änderung des Flächennutzungsplanes

zur Rücknahme der Flächenerweiterung „Im Rechgarten“ in der Gemarkung Dreis,

zur Rücknahme der Fläche „Sandgarten“ in der Gemarkung Brück und

c) zur Schaffung eines Wohnbaugebietes „Auf der Dell“ in der Gemarkung Brück, Flur 22,

Flurstück 18/1 gemäß dem beigefügten Planausschnitt zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 5) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofssatzung vom 26.10.2024

Die Ortsgemeinde Dreis-Brück hat in ihrer Sitzung am 7. März 2026 einstimmig eine Änderung des §

24 (1) „Entfernen von Grabmalen“ der aktuellen Friedhofsatzung befürwortet.

Vorausgehend war, dass in den letzten Jahren häufiger Anfragen von vorzeitiger Einebnung, das heißt

eine Abräumung der Grabstätte vor Ablauf der Mindestruhefrist, aufgetreten sind.

Die Ortsgemeinde Dreis-Brück beschließt daher folgende Änderung:§ 24 Entfernen von Grabmalen

(1) Vor Ablauf der Ruhefrist dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung des

Friedhofsträgers/Friedhofsverwaltung entfernt werden; frühestens 5 Jahre vor Ablauf der

Ruhefrist.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei

Wahlgrabstätten oder nach Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die

Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu

entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird hingewiesen. Kommt der

Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Friedhofsträger/Friedhofsverwaltung

berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten vom

Friedhofsträger/Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die

Kosten zu tragen.

Die Änderung bezieht sich nur auf den § 24 der Friedhofsatzung vom 26.10.2024, alle anderen

Paragraphen bleiben davon unberührt.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 6) Beratung und Beschlussfassung über den Eigenanteil der Ortsgemeinde zur

Erweiterung der Kindertagesstätte Dockweiler

Die Baukostenumlage der Ortsgemeinde an der geplanten Erweiterung der KITA Dockweiler ist von

ursprünglich ca. 600.000 € auf mittlerweile ca. 370.000 € gesunken, Gründe dafür sind:

• Einsparungen bei den Baukosten in Höhe von ca. 184.000 €

• Bezuschussung von 35% der Baukosten aus Mitteln des Infrastruktursondervermögens des

Bundes

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der KITA-Erweiterung belaufen sich auf ca. 3.000.000 €. Die

Finanzierung teilt sich folgt auf:

1.050.000 € Infrastruktursondervermögen des Bundes

780.000 € Pflichtzuschuss des Landkreises

1.170.000 € Eigenanteil des Kindergartenzweckverbandes, welcher anteilig auf die teilnehmenden

Ortsgemeinden umgelegt wird.

Beschluss: 

Die Ortsgemeinde Dreis-Brück beschließt daher den Eigenanteil an der KITA Dockweiler beizutragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 7) Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereichs auf den Ersten Ortsbeigeordneten

gemäß § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i.v.m. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung

Sachverhalt:

Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann beabsichtigt gemäß § 50 Abs. 4 GemO die Bildung des

Geschäftsbereichs „Gebäudemanagement für die Objekte Haus Vulkania, Alte Schule Brück und

Struthbachhütte“. Der v. g. Geschäftsbereich soll ab dem 24.04.2026 auf den Ersten Ortsbeigeordneten

Ewald Drückes übertragen werden.

Die Grundlage für die Bildung und Übertragung des Geschäftsbereichs wurde bereits mit der IV.

Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück geschaffen – siehe nachstehender

Abdruck der IV. Änderungssatzung:Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 4 GemO bedarf die Entscheidung der Ortsbürgermeisterin/des

Ortsbürgermeisters über die Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereichs der Zustimmung des

Gemeinderates. Die Vorsitzende/Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann und der Erste

Ortsbeigeordnete Ewald Drückes sind gemäß § 22 GemO vorliegend von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen. Den Vorsitz übernimmt daher die Ortsbeigeordnete Alexandra

Clausen. Diese informiert über den Sachverhalt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dreis-Brück stimmt der Bildung und Übertragung des

Geschäftsbereichs „Gebäudemanagement für die Objekte Haus Vulkania, Alte Schule Brück und

Struthbachhütte“ auf den Ersten Ortsbeigeordneten Ewald Drückes ab dem 24.04.2026 zu. Mit der Übertragung erhält der Erste Ortsbeigeordnete eine Aufwandsentschädigung gemäß § 7 Abs. 2 der

Hauptsatzung i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 8

Nein: 0

Enthaltungen: 0


TOP 8) Informationen der Ortsbürgermeisterin

• Dienstag 28.04. Zukunftscheck Dorf 18.00 Uhr im Dorftreff.

• Kreisstraßenausbau K65: Die Bodenverhältnisse im Straßenausbaubereich zwischen den

beiden Zufahrten zum Baugebiet „Auf´m Triesch“ sind sehr schlecht, hier sind

Bodenverbesserungsarbeiten notwendig. Des Weiteren wurden in diesem Bereich einigen

Drainageleitungen gefunden, die an die vorhanden Straßenabläufe in der Hauptstraße (K 65)

angeschlossen waren und in die vorh. Mischwasserkanalisation entwässern. Drainage- und

Grundwasser gelten lt. Allgemeiner Entwässerungssatzung der VG Daun als „Fremdwasser“

und dürfen nicht in die Abwasseranlagen eingeleitet werden, da es die Kapazitäten der Kanäle

und Kläranlagen unnötig belastet. Als Alternative wird jetzt geprüft, ob eine Ableitung in den

alten Mühlengraben möglich ist.

• Bäume für zukünftige Naturbegräbnisstätten auf den Friedhöfen in Dreis und Brück wurden

von der Ortsbürgermeisterin ausgesucht und sollen demnächst von Fa. van Pütten

eingepflanzt werden.

• Die vor vielen Jahren an der Wegegabelung im Dreiser Wald aufgestellten Holzskulpturen in

Form einer Eule und eines Pilzes sowie die Ruhebank davor sind mittlerweile marode und

werden im Laufe des Jahres ersetzt.

• Der Ortsgemeinde stehen im Rahmen des Dorfbudgets der VG aus 2025 und 2026 1.500 €

zu. Aus diesen Mitteln soll für den OT Dreis eine Telefonzelle erworben und zu einem

Bücherschrank umgebaut werden. Im OT Brück wird diese bei der Neugestaltung des

Brunnenplatz mit angeschafft.

• Am 26.05. um 19.30 Uhr findet im Dorftreff ein Treffen des Ortsgemeinderats zur Planung des

50-jährigen Dorfjubiläums in 2027 statt.

• Der diesjährige Seniorennachmittag findet am 19. Juli statt. Anlässlich der Dreiser Kirmes

werden die Senioren zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Am gleichen Tag findet auch die

Begrüßung der Neugeborenen statt


TOP 9) Sonstiges

keine

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